Verwaltungsgerichtshof 95/11/0130

95/11/0130Corte amministrativa suprema22 set 1995

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Sachverständigengutachten freie Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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