Verwaltungsgerichtshof 95/11/0184

95/11/0184Corte amministrativa suprema23 apr 1996

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Verhältnis zu anderen Normen und Materien KFG

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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