Verwaltungsgerichtshof 95/11/0288

95/11/0288Corte amministrativa suprema22 apr 1997

Regest

Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0288

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin ist schuldig, dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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