Verwaltungsgerichtshof 95/13/0264

95/13/0264Corte amministrativa suprema27 mar 1996

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/13/0264

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie die Berufung vom 12. November 1993 gegen die endgültigen Gewerbe- und Körperschaftsteuerbescheide 1989 bis 1992, alle vom 5. November 1993, betrifft, zurückgewiesen. Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.640,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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