Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 95/16/0269
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.03.1996
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Der in der Gegenschrift vom 10. Jänner 1996 gestellte Antrag der belangten Behörde, die Beschwerde zurückzuweisen, in eventu das Verfahren einzustellen, wird abgewiesen und
2. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.