Verwaltungsgerichtshof 95/18/0268

95/18/0268Corte amministrativa suprema30 apr 1996

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/18/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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