Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 95/18/0494
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.03.1996
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Bestätigung der Ausweisung und der Abweisung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Berufung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.