Verwaltungsgerichtshof 95/18/0670

95/18/0670Corte amministrativa suprema18 set 1995

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/18/0670

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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