Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 95/20/0299
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.04.1996
Spruch
Der den Erstbeschwerdeführer betreffende angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Hingegen wird die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.