Verwaltungsgerichtshof 95/21/0599

95/21/0599Corte amministrativa suprema12 apr 1999

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0599

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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