Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 96/01/0026
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.04.1997
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt 1. (Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Soweit sich die Beschwerde gegen den Spruchpunkt 2. (Zurückweisung der Berufung) richtet, wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.