Verwaltungsgerichtshof 96/03/0251

96/03/0251Corte amministrativa suprema11 dic 1996

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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