Verwaltungsgerichtshof 96/06/0260

96/06/0260Corte amministrativa suprema20 nov 1997

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Planung Widmung BauRallg3

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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