Verwaltungsgerichtshof 96/07/0238

96/07/0238Corte amministrativa suprema11 set 1997

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Beweismittel Sachverständigenbeweis Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung Sachverhalt Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen der Republik Österreich S 9.765,-- und der mitbeteiligten Partei S 29.496,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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