Verwaltungsgerichtshof 96/10/0239

96/10/0239Corte amministrativa suprema28 apr 1997

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 empfohlene Tagesdosis Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

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Verwaltungsgerichtshof 96/10/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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