Verwaltungsgerichtshof 96/11/0127

96/11/0127Corte amministrativa suprema16 mag 1997

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Ergänzung Gutachten rechtliche Beurteilung Gutachten Überprüfung durch VwGH Sachverständiger Arzt Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/11/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.05.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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