Verwaltungsgerichtshof 96/11/0325

96/11/0325Corte amministrativa suprema26 mar 1998

Regest

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Befangenheit wegen Zeugeneigenschaft

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/11/0325

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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