Verwaltungsgerichtshof 96/12/0378

96/12/0378Corte amministrativa suprema16 apr 1997

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Behördenbezeichnung Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Intimation Zurechnung von Bescheiden

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/12/0378

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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