Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 96/17/0089
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.04.1996
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, soweit sie die Entscheidungspflicht bezüglich des Antrages vom 8. November 1993 auf Zustellung von Bescheiden betreffend die MÜLLGEBÜHR geltend macht, zurückgewiesen und
2. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Zurückweisung des Devolutionsantrages vom 27. Dezember 1995 hinsichtlich der Zustellung von Bescheiden betreffend die MÜLLGEBÜHR bezieht, als unbegründet abgewiesen.