Verwaltungsgerichtshof 96/18/0612

96/18/0612Corte amministrativa suprema13 nov 1997

Regest

Beweismittel Grundsatz der Unbeschränktheit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/18/0612

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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