Verwaltungsgerichtshof 96/19/0541

96/19/0541Corte amministrativa suprema21 nov 1997

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 ortsübliche Unterkunft

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0541

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren an Stempelgebührenersatz wird abgewiesen.

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