Verwaltungsgerichtshof 96/19/0963

96/19/0963Corte amministrativa suprema12 set 1997

Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Instanzenzug Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0963

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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