Verwaltungsgerichtshof 96/19/1001

96/19/1001Corte amministrativa suprema21 nov 1997

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/19/1001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren an Stempelgebührenaufwand wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.