Verwaltungsgerichtshof 96/19/1021

96/19/1021Corte amministrativa suprema19 set 1997

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/19/1021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1997

Spruch

1. Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.

Die Erstbeschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. Der zweitangefochtene Bescheid Zl. 304.990/3-III/11/96 wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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