Verwaltungsgerichtshof 96/20/0417

96/20/0417Corte amministrativa suprema18 set 1997

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 96/20/0417

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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