Verwaltungsgerichtshof 97/02/0228

97/02/0228Corte amministrativa suprema5 set 1997

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Alkotest Verweigerung Alkotest Zeitpunkt Ort Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der Begründung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 97/02/0228

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.