Verwaltungsgerichtshof 97/04/0041

97/04/0041Corte amministrativa suprema17 apr 1998

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 97/04/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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