Verwaltungsgerichtshof 97/05/0080

97/05/0080Corte amministrativa suprema16 set 1997

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Ermessen Baubewilligung BauRallg6

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer zusammen haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.