Verwaltungsgerichtshof 97/05/0196

97/05/0196Corte amministrativa suprema28 ott 1997

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Binnen 6 Monaten Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

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Verwaltungsgerichtshof 97/05/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und dem Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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