Verwaltungsgerichtshof 97/06/0121

97/06/0121Corte amministrativa suprema11 set 1997

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.