Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 97/07/0056
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.09.1997
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde der Drittbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers und der Zweitbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.