Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 97/12/0218
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.11.1997
Spruch
1. Den Wiederaufnahmeanträgen wird nicht stattgegeben.
2. Der Antrag auf Abänderung des Erkenntnisses vom 12. Dezember 1995, Zl. 94/12/0123, wird zurückgewiesen.
3. Die Anträge auf bescheidmäßige Feststellung der Gebührenfreiheit der verfahrensgegenständlichen Anträge, auf bescheidmäßige Feststellung des Bestandes oder des Erlöschens von Zahlungsverpflichtungen und auf Ausstellung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO, werden zurückgewiesen.