Verwaltungsgerichtshof 97/12/0335

97/12/0335Corte amministrativa suprema19 nov 1997

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 97/12/0335

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1997

Spruch

I.) zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

II.) den Beschluß gefaßt:

Das Begehren des Beschwerdeführers auf "bescheidmäßige Feststellung der Gebührenfreiheit" wird zurückgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.