Verwaltungsgerichtshof 97/17/0243

97/17/0243Corte amministrativa suprema24 nov 1997

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 97/17/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.