Verwaltungsgerichtshof 97/19/0692

97/19/0692Corte amministrativa suprema23 apr 1998

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 97/19/0692

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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