Verwaltungsgerichtshof 97/20/0644

97/20/0644Corte amministrativa suprema25 mar 1999

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Verletzung der Entscheidungspflicht Nichtbehördliche Angelegenheiten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 97/20/0644

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1999

Spruch

A. zu Recht erkannt:

1. Hinsichtlich der in Punkt I des angefochtenen Bescheides behandelten Störung der Nachtruhe am 23. Mai 1996 wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

2. Hingegen wird der angefochtene Bescheid hinsichtlich der in seinem Punkt II behandelten Leibesvisitationen vom 23. Mai und 28. Mai 1996 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

B. beschlossen:

1. Die Beschwerde wird insoweit, als sie sich gegen die Punkte IV bis VI sowie XI und XII des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen.

2. Im übrigen wird die Beschwerde als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund (Bundesministerium für Justiz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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