Verwaltungsgerichtshof 97/21/0613

97/21/0613Corte amministrativa suprema6 mag 1998

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 97/21/0613

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.