Verwaltungsgerichtshof 98/08/0338

98/08/0338Corte amministrativa suprema13 apr 1999

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 98/08/0338

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse wird abgewiesen.

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