Verwaltungsgerichtshof 98/11/0091

98/11/0091Corte amministrativa suprema24 mar 1999

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 98/11/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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