Verwaltungsgerichtshof 99/05/0035

99/05/0035Corte amministrativa suprema23 mar 1999

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 99/05/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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