Testo completo
Verwaltungsgerichtshof AW 2010/21/0203
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.09.2010
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:AW2010210203.A00
Spruch
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird
1. dem Antrag, der zur hg. Zl. 2010/21/0352 protokollierten Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht stattgegeben und
2. dem Eventualantrag, eine "einstweilige Anordnung dergestalt zu erlassen, dass die Unzulässigkeit der auf die asylrechtliche Ausweisungsentscheidung gestützten Abschiebung des Beschwerdeführers nach Griechenland für die Dauer der durch die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union durch den irischen High Court und den englischen Court of Appeal eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren" festgestellt werde, keine Folge gegeben.