Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0012

2011/07/0012Corte amministrativa suprema23 apr 2015

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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