Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0088
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.05.2015
Spruch
1. ) den Beschluss gefasst:
Die Beschwerde wird, soweit sie die Wiederaufnahme des Verfahrens betrifft, zurückgewiesen.
2. ) zu Recht erkannt:
Im Übrigen, betreffend Körperschaftsteuer 2003 bis 2009, wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 1.326,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.