Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0126
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.10.2014
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Der Beschwerdeantrag, der Verwaltungsgerichtshof möge die ursprüngliche Widmung des Grundstücks Nr. 1235/5 (KG K.) in "Bauland-Wohngebiet öffentliche Straße" und des gesamten Grundstücks Nr. 1235/2 (KG K.) in "Bauland-Wohngebiet" anordnen, wird zurückgewiesen.
und
2. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.