Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0047

2012/07/0047Corte amministrativa suprema23 apr 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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