Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0073

2012/11/0073Corte amministrativa suprema27 apr 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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