Verwaltungsgerichtshof 2012/13/0099

2012/13/0099Corte amministrativa suprema29 apr 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/13/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.