Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0005

2013/02/0005Corte amministrativa suprema27 mar 2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 freie Beweiswürdigung Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.