Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0076

2013/11/0076Corte amministrativa suprema26 feb 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchteil I wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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