Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0002

2013/15/0002Corte amministrativa suprema24 mar 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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